Da wir einen anerkannten Betreuungsdienst führen, ist die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse möglich. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf
monatliche Mittel für die Entlastungsleistungen. Natürlich
stellen wir auch Privatrechnungen zur steuerlichen Anerkennung
aus.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.